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	<title>Uta Wingen :: Rechtsanwältin</title>
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	<pubDate>Mon, 27 Jun 2011 11:14:21 +0000</pubDate>
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		<title>Videoüberwachung im Betrieb</title>
		<link>http://www.kanzlei-wingen.de/artikel/96</link>
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		<pubDate>Tue, 26 Aug 2008 10:41:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, nach Zustimmung durch den Betriebsrat, eine Videoüberwachung im Betrieb einzuführen.
Dabei müssen jedoch die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Laut Bundesarbeitsgericht ist die Videoaufzeichnung insbesondere zur Aufklärung von Straftaten geeignet. Selbst dann darf aber nicht der gesamte Betrieb überwacht werden, sondern nur der Bereich, in dem ein konkreter Verdacht besteht.
BAG Beschluss vom [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, nach Zustimmung durch den Betriebsrat, eine Videoüberwachung im Betrieb einzuführen.<br />
Dabei müssen jedoch die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Laut Bundesarbeitsgericht ist die Videoaufzeichnung insbesondere zur Aufklärung von Straftaten geeignet. Selbst dann darf aber nicht der gesamte Betrieb überwacht werden, sondern nur der Bereich, in dem ein konkreter Verdacht besteht.<br />
BAG Beschluss vom 26.08.2008; 1 ABR 16/07</p>
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		<title>Wegfall des tierärztlichen Vergütungsanspruchs nur bei schuldhaftem Diagnosefehler</title>
		<link>http://www.kanzlei-wingen.de/artikel/99</link>
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		<pubDate>Tue, 12 Aug 2008 10:46:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Pferderecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Behandlung durch einen Tierarzt ist einen Dienstvertrag, bei dem der Tierarzt keinen Erfolg seiner tierärztlichen Leistung schuldet. Bei einer im Nachhinein nicht zutreffenden Diagnose, für die aber ursprünglich ein zutreffender Verdacht bestand, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. Maßgeblich für die Beurteilung ist die Sachlage, die sich dem Tierarzt vor und während der Behandlung stellt.
AG Rotenburg/Wümme [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die Behandlung durch einen Tierarzt ist einen Dienstvertrag, bei dem der Tierarzt keinen Erfolg seiner tierärztlichen Leistung schuldet. Bei einer im Nachhinein nicht zutreffenden Diagnose, für die aber ursprünglich ein zutreffender Verdacht bestand, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. Maßgeblich für die Beurteilung ist die Sachlage, die sich dem Tierarzt vor und während der Behandlung stellt.<br />
AG Rotenburg/Wümme Urteil vom 06.06.2006; 8 C 75/05</p>
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		<title>Ausgleichsansprüche bei Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft</title>
		<link>http://www.kanzlei-wingen.de/artikel/94</link>
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		<pubDate>Wed, 09 Jul 2008 10:18:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Bisher konnte nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur dann ein Ausgleichsanspruch durchgesetzt werden, wenn ein Partner Alleineigentümer eines Vermögensgegenstandes, z.B. einer Immobilie, geworden ist, der vom anderen Partner mitfinanziert wurde. Voraussetzung dafür war allerdings, dass sich beide Partner einig waren, dass der Gegenstand auch beiden gehören sollte. Andere Ausgleichsansprüche wurden stets verneint.
Nunmehr wird die Ausgleichspflicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Bisher konnte nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur dann ein Ausgleichsanspruch durchgesetzt werden, wenn ein Partner Alleineigentümer eines Vermögensgegenstandes, z.B. einer Immobilie, geworden ist, der vom anderen Partner mitfinanziert wurde. Voraussetzung dafür war allerdings, dass sich beide Partner einig waren, dass der Gegenstand auch beiden gehören sollte. Andere Ausgleichsansprüche wurden stets verneint.<br />
Nunmehr wird die Ausgleichspflicht aber auch auf alle Fälle ausgedehnt, in denen Leistungen erbracht wurden, die über das hinausgehen, was das tägliche Zusammenleben der Partner betrifft.<br />
Für Zuwendungen, z.B. Geschenke, die unentgeltlich im Rahmen der Lebensgemeinschaft zur freien Verfügung des Empfängers geleistet wurden, bleibt es bei dem vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsatz, dass nach beendeter Lebensgemeinschaft kein Ausgleich / Vermögensauseinandersetzung stattfindet.<br />
BGH Urteil vom 09.07.2008; XII ZR 179/05 und<br />
BGH Urteil vom 09.07.2008; XII ZR 39/06</p>
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		<title>Erwerbsobliegenheit beim Betreuungsunterhalt</title>
		<link>http://www.kanzlei-wingen.de/artikel/95</link>
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		<pubDate>Sun, 06 Jul 2008 10:32:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach dem Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsreform am 01.01.2008 sind nun die ersten höchstrichterlichen Urteile zum Betreuungsrecht ergangen. Der Betreuungsunterhalt kann auch länger als drei Jahre nach der Geburt des Kindes geschuldet sein, wenn kindbezogene oder elternbezogene Gründe vorliegen. Insbesondere kann ein übergangsloser Wechsel von der elterlichen Betreuung zur Vollzeiterwerbstätigkeit nicht verlangt werden.
Bundesgerichtshof:
Eine volle Erwerbstätigkeit des betreuenden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Nach dem Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsreform am 01.01.2008 sind nun die ersten höchstrichterlichen Urteile zum Betreuungsrecht ergangen. Der Betreuungsunterhalt kann auch länger als drei Jahre nach der Geburt des Kindes geschuldet sein, wenn kindbezogene oder elternbezogene Gründe vorliegen. Insbesondere kann ein übergangsloser Wechsel von der elterlichen Betreuung zur Vollzeiterwerbstätigkeit nicht verlangt werden.</p>
<p>Bundesgerichtshof:<br />
Eine volle Erwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils könnte zu einer überobligatorischen Belastung führen. Denn der betreuende Elternteil müsste neben seiner vollen Erwerbstätigkeit ganz allein den selbst bei ganztägiger Betreuung verbleibenden Erziehungs- und Betreuungsanteil des Kindes tragen. Gerade kleine Kinder benötigen aber noch einen nicht unerheblichen zusätzlichen Betreuungsaufwand, der nicht nur einem Elternteil aufgebürdet werden darf. Damit versucht der Bundesgerichtshof, dem Halbteilungsgrundsatz beider Elternteile bei der Kinderbetreuung,  gerecht zu werden.<br />
(Urteil vom 16.07.2008; XII ZR 109/05)</p>
<p>Oberlandesgericht Jena:<br />
Von dem Elternteil, der ein Kind betreut, das den Kindergarten oder die ersten beiden Grundschulklassen besucht, wird man in der Regel keine Vollbeschäftigung verlangen können.<br />
(Beschluss vom 24.07.2008; 1 UF 167/08)</p>
<p>Oberlandesgericht Düsseldorf:<br />
Der Mutter eines sechsjährigen Kindes wurde aufgegeben nach einer Übergangszeit, einer Halbtagsbeschäftigung nachzugehen.<br />
(Beschluss vom 02.06.2008; 4 WF 41/08)</p>
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		<title>Kindergartenbeitrag kann Mehrbedarf beim Kindesunterhalt sein</title>
		<link>http://www.kanzlei-wingen.de/artikel/74</link>
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		<pubDate>Tue, 04 Mar 2008 23:14:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Familienrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Kindergartenbeiträge, die den Aufwand für den halbtägigen Kindergartenbesuch oder einen Betrag von 50 Euro monatlich übersteigen gelten als Mehrbedarf.
Dieser Mehrbedarf ist neben dem Kindesunterhalt von beiden Eheleuten anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen zu tragen.
BGH, Urteil vom 05.03.2008; XII ZR 150/05
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Kindergartenbeiträge, die den Aufwand für den halbtägigen Kindergartenbesuch oder einen Betrag von 50 Euro monatlich übersteigen gelten als Mehrbedarf.</p>
<p>Dieser Mehrbedarf ist neben dem Kindesunterhalt von beiden Eheleuten anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen zu tragen.<br />
BGH, Urteil vom 05.03.2008; XII ZR 150/05</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Füttern fremder Tiere</title>
		<link>http://www.kanzlei-wingen.de/artikel/100</link>
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		<pubDate>Thu, 17 Jan 2008 10:47:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Pferderecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Füttern fremder Pferde stellt eine Eigentumsverletzung dar. Konkreter Fall: Ein Besucher eines Reiterhofs verfütterte eine geringe Menge an frischem Heu an die Pferde. Was er nicht wusste: Dass das Füttern der Tiere mit Heu zu Koliken führen kann.
Das OLG verurteilte ihn wegen fahrlässigen Handelns zum Schadensersatz. Zwar gehört es nicht zum Allgemeinwissen, dass frisches [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Füttern fremder Pferde stellt eine Eigentumsverletzung dar. Konkreter Fall: Ein Besucher eines Reiterhofs verfütterte eine geringe Menge an frischem Heu an die Pferde. Was er nicht wusste: Dass das Füttern der Tiere mit Heu zu Koliken führen kann.<br />
Das OLG verurteilte ihn wegen fahrlässigen Handelns zum Schadensersatz. Zwar gehört es nicht zum Allgemeinwissen, dass frisches Heu für Pferde gefährlich ist, der Besucher – so das Oberlandesgericht -  hätte aber jegliche Gabe von Futter unterlassen müssen, da er keine näheren Erfahrungen mit Pferden und ihren Nahrungsunverträglichkeiten hatte.<br />
OLG Karlsruhe Urteil vom 17.01.2008; 12 U 73/07</p>
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		<title>Kündigung wegen Minderleistung</title>
		<link>http://www.kanzlei-wingen.de/artikel/97</link>
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		<pubDate>Thu, 17 Jan 2008 10:43:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Ob eine Minderleistung der Arbeit vorliegt, die den Arbeitgeber zur Kündigung berechtigen könnte, richtet sich vor allem nach zwei Kriterien: Zum einen nach den vom Arbeitgeber festgelegten Arbeitsinhalten; zum anderen nach dem persönlichen Leistungsvermögen des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer muss tun, was er soll, und zwar so gut, wie er kann.
Bei einer Kündigung wegen qualitativer Minderleistung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Ob eine Minderleistung der Arbeit vorliegt, die den Arbeitgeber zur Kündigung berechtigen könnte, richtet sich vor allem nach zwei Kriterien: Zum einen nach den vom Arbeitgeber festgelegten Arbeitsinhalten; zum anderen nach dem persönlichen Leistungsvermögen des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer muss tun, was er soll, und zwar so gut, wie er kann.<br />
Bei einer Kündigung wegen qualitativer Minderleistung muss der Arbeitgeber daher auch darlegen, dass der Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum hinweg die durchschnittliche Fehlerhäufigkeit aller mit vergleichbaren Arbeiten beschäftigten Arbeitnehmer erheblich überschreitet. Der Arbeitnehmer kann dann aber erläutern, warum er trotz der erheblichen unterdurchschnittlichen Leistungen seine Leistungsfähigkeit ausgeschöpft hat und die häufigen Fehler vom Arbeitgeber hinzunehmen sind, beispielsweise weil sie nicht zu nennenswerten betrieblichen Beeinträchtigungen geführt haben.<br />
BAG Urteil vom 17.01.2008; 2 AZR 536/06</p>
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		<title>Sofortige Rückabwicklung des Pferdekaufs bei arglistigem Verschweigen eines Mangels</title>
		<link>http://www.kanzlei-wingen.de/artikel/98</link>
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		<pubDate>Wed, 09 Jan 2008 10:44:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Pferderecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn der Verkäufer einen Mangel des Pferdes arglistig verschweigt, ist der Käufer in der Regel zur sofortigen Rückabwicklung des Kaufvertrages oder zur Minderung berechtigt. Dies gilt sogar bei einem behebbaren Mangel.
Im Ausgangsfall war das verkaufte Pferd aufgrund nicht vollständiger Kastration trotz Verkauf als Dressurpferd nur bedingt zur Dressur geeignet, weil es „Hengstmanieren“ zeigte.
BGB Urteil vom [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Wenn der Verkäufer einen Mangel des Pferdes arglistig verschweigt, ist der Käufer in der Regel zur sofortigen Rückabwicklung des Kaufvertrages oder zur Minderung berechtigt. Dies gilt sogar bei einem behebbaren Mangel.<br />
Im Ausgangsfall war das verkaufte Pferd aufgrund nicht vollständiger Kastration trotz Verkauf als Dressurpferd nur bedingt zur Dressur geeignet, weil es „Hengstmanieren“ zeigte.<br />
BGB Urteil vom 09.01.2008; VIII ZR 210/06</p>
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