Die von mir angebotenen juristischen Dienstleistungen reichen von der allgemeinen Beratung in rechtlichen Fragen über die Erstellung von Verträgen und Vertragsmustern bis hin zur gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch so viele Unterlagen wie möglich mit.
Eine Kostenschätzung erhalten Sie schon im ersten persönlichen Gespräch. Wie hoch das Anwaltshonorar sein wird, orientiert sich in der Regel auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes am Streitwert. Für allgemeine Beratungen erhebe ich Pauschalbeträge.
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, richtet sich nach Ihrem Vertrag, also nach dem Umfang der von Ihnen versicherten Leistung.
Eine Deckungsanfrage beim Versicherer kann hier in der Kanzlei für Sie gestellt werden (bitte Versicherungsschein mitbringen).
Im Zweifelsfall sollten Sie schon im Vorfeld abklären, ob das entsprechende Rechtsgebiet mitversichert ist.
Unabhängig von Ihrer Einkommenssituation müssen Sie niemals auf juristischen Rat oder juristische Vertretung verzichten.
Für eine Beratung können die Kosten vom Staat übernommen werden, Sie benötigen einen sogenannten Beratungshilfeschein, den Sie bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts erhalten. In Ludwigshafen also beim Amtsgericht Ludwigshafen, Rechtsantragstelle, Wittelsbachstraße 10, 67061 Ludwigshafen.
Für die Vertretung vor Gericht kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Hierfür benötigen Sie Einkommensnachweise, die entsprechenden Formulare erhalten Sie ebenfalls beim zuständigen Amtsgericht.