Der Arbeitsvertrag ist das zentrale Element im Arbeitsrecht, jedem Arbeitsverhältnis liegt ein wie auch immer gearteter Arbeitsvertrag zu Grunde. Aus meiner Sicht bedeutet dies: für einen Arbeitnehmer einen entsprechenden Vertrag zu prüfen – und für einen Arbeitgeber solch einen Vertrag zu gestalten. Das Ziel ist in beiden Fällen dasselbe, nämlich Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Um Konflikte von vornherein auszuschließen, empfiehlt es sich, schon auf den Vertragsentwurf ein besonderes Augenmerk zu legen – und zwar mit sachkundiger juristischer Unterstützung.
Typische arbeitsrechtliche Probleme aus meinem Tätigkeitsbereich betreffen beispielsweise:
Auch hier steht die Suche nach einvernehmlichen, außergerichtlichen Konfliktlösungen zunächst im Vordergrund – egal ob beispielsweise im Öffentlichen Dienst oder Betrieben und Unternehmen in der Privatwirtschaft.